Hinweisgebersystem - Dom-Stifte Naumburg
Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das (HinSchG) den Schutz dieser „Whistleblower“. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.Das grundlegende Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen aber die Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen im Nachgang zu einer Meldung befürchten müssen.
Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Mitgliedsstaaten können die Grenze jedoch auf bis zu 250 Mitarbeiter anheben, um kleinere Unternehmen von der Pflicht zu befreien. Außerdem sollen Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu verpflichtet sein, entsprechende Meldekanäle einzurichten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht nicht die Meldung sämtlicher Rechtsverstöße vor. Der Anwendungsbereich ist vielmehr genau definiert. Die über ein internes Verfahren als Missstand gemeldeten Verstöße können sein:
- Verhaltensweisen, die einen sich gegen das Unternehmensinteresse richtenden Straftatbestand erfüllen (insbesondere Betrug und Fehlverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung sowie interne Rechnungslegungskontrollen, Wirtschaftsprüfungsdelikte, Korruption, Bankenund Finanzkriminalität, verbotene Insidergeschäfte)
- Verhaltensweisen, die gegen Menschenrechte (z. B. Ausnutzung günstiger Produktionsbedingungen im Ausland durch in Kauf genommene Kinderarbeit), Umweltschutzbelange oder gegen Vorschriften nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen Verhaltensweisen, die unternehmensinterne Ethikregeln beeinträchtigen (z. B. Wal-Mart-Fall)
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt uns die Möglichkeit, frühzeitig auf etwaige Verstöße zu reagieren und diese abzustellen. Die K& S gGmbH hat eigens dafür eine interne Meldestelle eine Zugangs- und Meldemöglichkeit nach § 12 ff HinSchG über den Anbieter product kitchen GmbH und dem Hinweisgebersystem „hintcatcher“ eingerichtet. Unser Meldekanal erlaubt es uns Hinweise elektronisch, in Form einer anonymen Abgabe zu empfangen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und den Whistleblower spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Zugang zum Meldekanal erhalten Sie auf https://report.hintcatcher.com/e0IdghbkXJFWntIgxC1J/
Wichtiger Hinweis Sollten aktuelle Gefahren oder bedrohliche Situationen bekannt werden, wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. Bei vorsätzlicher falscher Anzeige (Meldung) kann eine strafrechtliche Konsequenz drohen.
Naumburg, den 5.12.2023
Quelle: Forum Verlag